Hafenordnung

in der Marina Quenzsee

Hafenordnung in der Marina Quenzsee

Regeln für ein faires Miteinander...

Der Aufenthalt im Hafenbereich und auf den Steganlagen ist nur Bootsstand- bzw. Stellplatzmietern und deren Angehörigen gestattet.

Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder.

Die Stege sind frei und sauber zu halten.

Jegliche Verschmutzung des Hafens und Geländes ist zu vermeiden. Längeres laufenlassen von Motoren, sowie unnötiges Herumfahren mit Motorbooten ist zu unterlassen.

Das Abstellen von Gegenständen, Bootslagerböcken, Bootsanhänger bedarf der vorherigen Zustimmung.

Im Hafenbereich besteht für alle Bootseigner Meldepflicht von verschuldet oder unverschuldet verursachten Beschädigungen der Hafenanlagen, sowie an Booten und Sicherheitseinrichtungen.

Das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur auf den vorgeschriebenen Parkfläche gestattet. Die Parkflächen am Büro sind für die Firma Marina Niederhavel GmbH reserviert.

Besucher mit zusätzlichen Kraftfahrzeugen sind grundsätzlich beim Hafenpersonal anzumelden.

Die sanitären Anlagen stehen ausschließlich den Mietern und deren Gästen der Marina von April bis Oktober zur Verfügung. Diese sind schonend und pfleglich zu behandeln und im gebrauchsfähigen und sauberen Zustand zu hinterlassen.

Fahrräder sind immer in den vorhandenen Fahrradständern abzustellen.

Hunde sind immer an der Leine zu führen und aus der Hundehaltung entstehende Verunreinigungen sind vom Hundehalter sofort zu entfernen.

Zum Reinigen der Boote ist nur der Brauchwasseranschluss zu nutzen.

Für die ordnungsgemäße Entsorgung von Sondermüll (Altöl, Farben, Lacke, Fäkalien, Bilgenwasser, Abwasser, Baumaterialien, etc.) hat der Verursacher selbst zu sorgen. Wir geben gern Hinweise für die entsprechenden Annahmestellen. Eine „Entsorgung“ innerhalb unseres Hafens ist strengstens untersagt.

Das Einbringen von Fremdkörpern jeglicher Art (Abfall, Fäkalien) in die Gewässer ist strengstens untersagt. Bei Nichtbeachtung trägt der Verursacher sämtliche daraus entstehenden Konsequenzen und hat mit einer fristlosen Kündigung zu rechnen!

Arbeiten durch Fremdfirmen auf dem Gelände des Vermieters sind nur mit dessen Zustimmung zulässig.

Jeder Bootsinhaber ist verpflichtet für sein Boot eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, diese unaufgefordert der Geschäftsstelle in Kopie zu überreichen.

Im Hafen ist nur in langsamer Fahrt zu fahren, Wellenschlag ist zu vermeiden.

Eine gegenseitige Rücksichtnahme im Hafen wird vorausgesetzt.

Das Übernachten und Wohnen ist ab dem 01.11. bis zum 01.03. auf den Booten aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Heiz- und Kochgeräte jedweder Art dürfen an Bord nicht betrieben werden.

Das Betreten der Steganlage geschieht auf eigene Gefahr (Hochwasser, Rutschgefahr etc.).

Die Stromversorgung auf der Steganlage und an Land kann in der Wintersaison nicht durchgängig gewährleistet werden.

Der Mieter ist für das fachmännische Festmachen seines Bootes verantwortlich. Dabei ist auf geeignetes Tauwerk und Fender zu achten. Für die Sicherung und Bewachung der Boote und deren Zubehör hat der Mieter selbst zu sorgen, insbesondere gegen Diebstahl und Sturmschäden. Für entstandene Schäden auf dem Gelände und an der Steganlage der Marina Quenzsee haftet der Bootseigner. Eigenmächtige Veränderungen an den Hafenanlagen, Dalben ect. sind nicht gestattet.

Bedenken Sie bitte, dass diese Hafenordnung nicht jede Situation regeln kann. Sie ist deshalb sinngemäß auf die Fälle anzuwenden, die hier nicht angesprochen wurden, Nehmen Sie Rücksicht aufeinander und schonen Sie unser gemeinsames Gut, damit es noch viele Bootsfreunde nutzen können.

Die Hafenordnung gilt als Bestandteil aller Mietverträge und für alle Gastlieger. Sie kann von der Geschäftsführung der Marina & Bootsbetrieb Niederhavel GmbH laufend den Erfordernissen angepasst werden. Veränderungen treten mit ihrer Bekanntgabe durch Aushang im Hafenmeisterbüro oder in einer anderen geeigneten Form in Kraft. Sollten Mieter die Hafenordnung nicht einhalten oder akzeptieren, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

Diese Hafenordnung tritt am 31.01.2024 in Kraft und löst alle vorherigen Hafenordnungen ab.

Brandenburg an der Havel, den 31. Januar 2024

Kontakt

Marina Quenzsee
Plauer Landstraße 8
14772 Brandenburg an der Havel

Telefon: 03381 72 570
Mobil: 0175 44 66 445

Allgemeine Anfragen:
quenz@marina-hausboote.de

Werkstatt Fragen:
technik@marina-hausboote.de

Öffnungszeiten

HAUPTSAISON
1. April bis 31. Oktober

Montag bis Freitag:
8:00 bis 17:00 Uhr

Samstag (kein Kranen möglich):
9:00 bis 12:00 Uhr 

Sonntag:
geschlossen

Öffnungszeiten

NEBENSAISON
1. November bis 31. März

Montag bis Freitag:
9:00 bis 16:00 Uhr

Samstag & Sonntag
geschlossen

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